Mehrwegpflicht ab 01. Januar 2023
Bistros, Cafés, Restaurants und Caterer, die Take-away-Essen anbieten, sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern und einer Grundfläche ab 80 Quadratmetern müssen ihren Kunden wiederverwendbare Behälter anbieten. Bei Kettenbetrieben ist die Gesamtzahl der Mitarbeiter entscheidend. Das neue Gesetz soll für weniger Müll im öffentlichen Raum sorgen.
Schon gewusst?
- Eine Verpackung gilt als Mehrwegverpackung, wenn diese gespült und wiederverwendet werden kann.
- Jedes Jahr fallen knapp 350.000 Tonnen Abfall für Einweggeschirr und Verpackungen im To-go-Bereich an. Systemgastronomien und Imbisse bringen jeweils ein Drittel in den Verkehr.
- Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro und ggf. auch Schadensersatzforderungen.